Newly Divorced – Frisch geschieden

Frisch geschieden
Umzug Ausland

Umzug ins Ausland

Falls Sie nach einer Trennung von Ihrem Ehepartner ins Ausland umziehen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie in der Schweiz rückwirkend ab dem 1. Januar bis zu Ihrem Umzugstag als alleinstehende Person besteuert werden. Unter bestimmten Umständen kann es sein, dass Sie als alleinerziehende Person mit einem speziellen Steuersplitting eingestuft werden.

Für die Berechnung Ihrer Steuer wird das Einkommen, das Sie bis zu Ihrem Umzugstag erzielt haben, zu Grunde gelegt und für die Festlegung des Steuersatzes auf das ganze Jahr hochgerechnet. Ihr Vermögen wird bis zu Ihrem Umzugstag anteilig berücksichtigt.

Ihr Ehepartner, der weiterhin in der Schweiz lebt, wird ebenso rückwirkend ab dem 1. Januar für das gesamte Jahr basierend auf seinem Einkommen und Vermögen am Ende des Jahres besteuert. Auch hier kann je nach Situation ein spezielles Steuersplitting zur Anwendung

Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie nach der Trennung von Ihrem Ehepartner ins Ausland ziehen, Sie für Ihr dort erzieltes Einkommen und für Ihren Anteil am Vermögen ab dem Trennungsdatum im Ausland steuerpflichtig werden. Sollten Sie jedoch aufgrund wirtschaftlicher Bindungen, wie beispielsweise Immobilienbesitz, weiterhin eine Steuerpflicht in der Schweiz haben, wird eine Steuerveranlagung für das gesamte Jahr vorgenommen. In einem solchen Fall wird Ihr Einkommen und Vermögen zwischen der Schweiz und Ihrem neuen Wohnsitzland aufgeteilt, sodass Sie entsprechend Ihrer steuerlichen Verpflichtungen in beiden Ländern Steuern zahlen.

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