Newly Divorced – Frisch geschieden

Frisch geschieden
Umzug

Umzug in einen neuen Kanton

Falls Sie sich entscheiden, nach einer Trennung aus einem Kanton in einen anderen Kanton zu ziehen, sind Sie bitte darauf vorbereitet, dass Sie in Ihrem neuen Wohnkanton rückwirkend ab dem 1. Januar des betreffenden Jahres sowohl für Ihr Einkommen als auch für Ihr Vermögen steuerpflichtig sind.

Für alle Einkünfte und Vermögenswerte, die Sie vor Ihrer Trennung im Laufe des Jahres erworben haben, sind Sie am Ort Ihres Wohnsitzes am Jahresende steuerpflichtig. Im Kanton Thurgau werden Sie nach Ihrem Wegzug nicht mehr besteuert.

Ihr im Kanton Thurgau verbliebener Ehepartner wird ebenfalls rückwirkend ab dem 1. Januar des Jahres für sein Einkommen und Vermögen als alleinstehende Person besteuert. Unter gewissen Umständen kann er oder sie als alleinerziehend mit einem speziellen Steuersplitting eingestuft werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen auch auf eingetragene Partnerschaften Anwendung finden.

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