Newly Divorced – Frisch geschieden

Frisch geschieden
Steuertarif Unterhaltszahlung

Steuertarif und Unterhaltszahlung

Im Kontext der steuerlichen Tarifgestaltung nach einer Trennung oder Scheidung ergibt sich die rechtliche Notwendigkeit, die Berechtigung zur Anwendung des ermäßigten Familientarifs bzw. die Verpflichtung zur Deklaration nach dem Tarif für Alleinstehende zu bestimmen. Für geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten mit Kindern bedarf es einer rechtlichen Klärung, welchem Elternteil die Inanspruchnahme von steuerlichen Abzügen – wie dem Kinderabzug oder dem Abzug für Betreuungskosten – zusteht.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat im Kreisschreiben Nr. 30 vom 21. Dezember 2010 für die direkte Bundessteuer diverse Tarifoptionen und Abzugsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der spezifischen familiären Konstellation detailliert erörtert. Die kantonalen Steuerbehörden sind befugt, auf kantonaler Ebene eigene steuerrechtliche Vorschriften zu etablieren, wie exemplarisch anhand der Tarifgestaltung und der Abzugsmöglichkeiten im Luzerner Steuerbuch illustriert.

Hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts ist gesetzlich festgelegt, dass der unterhaltspflichtige Ehegatte die geleisteten Unterhaltszahlungen als abzugsfähige Belastungen vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen kann, während der unterhaltsberechtigte Ehegatte die empfangenen Unterhaltszahlungen (auch die für die Kinder) als steuerbares Einkommen zu deklarieren hat.

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