Bei der Erstellung der initialen separaten Steuerveranlagungen im Anschluss an eine Trennung oder Scheidung konfrontiert die Steuerpflichtigen häufig die Problematik, dass zahlreiche relevante Aspekte noch nicht abschließend zwischen den Parteien geklärt sind. Zu diesen ungeklärten Punkten zählen unter anderem die elterliche Sorge, die Höhe und die Tragung von Unterhaltsleistungen sowie die Zuteilung des ehelichen Wohnsitzes. Die Ungeklärtheit dieser Sachverhalte erschwert eine korrekte und widerspruchsfreie Deklaration der steuerlichen Verhältnisse in den individuellen Steuererklärungen.
Um Konformität in den Angaben zu gewährleisten und Diskrepanzen in den Steuererklärungen zu vermeiden, ist es ratsam, bei der zuständigen Steuerbehörde eine Fristverlängerung für die Einreichung der Steuererklärungen zu beantragen, bis eine Klärung der strittigen Punkte erfolgt ist. Dies erlaubt im nachhinein auch einen gewissen Spielraum in der Steuerlichen Ausgestaltung der Unterhaltszahlungen. Alternativ kann es zweckmäßig sein, eine vorläufige Einkommens- und Vermögensaufstellung post-separationem zu erstellen und diese der Steuerbehörde zur vorläufigen Berechnung der Steuerbelastung zu unterbreiten.