Newly Divorced – Frisch geschieden

Frisch geschieden
Pensionskasse, Einkauf

Pensionskasseneinkauf

Im Zuge der Auflösung des Ehebundes durch Scheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Teilung der während des Bestehens der ehelichen Gemeinschaft in der zweiten Säule akkumulierten Altersguthaben, wobei eine hälftige Aufteilung des angesparten Kapitals auf die Ehegatten vorgenommen wird. Diese Vorgehensweise resultiert regelmäßig in Vorsorgedefiziten bei den betroffenen Parteien, welche jedoch durch eine steuerlich privilegierte Wiederauffüllung mittels Einkaufs kompensiert werden können. Kontrovers diskutiert wurde die Rechtsfrage, ob derartige Vorsorgelücken auch dann noch aufgefüllt werden dürfen, wenn der Zeitraum bis zum Eintritt in den Ruhestand weniger als drei Jahre beträgt, und inwiefern die in diesem Zeitraum nachfinanzierten Altersguthaben bei Eintritt in den Ruhestand als Kapitalleistung bezogen werden dürfen.

Das Bundesgericht hat sich in zwei grundlegenden Urteilen mit dieser Materie auseinandergesetzt und entschieden, dass der Kapitalbezug von Altersguthaben, die infolge einer Scheidung innerhalb des Dreijahreszeitraums vor dem Ruhestand in die zweite Säule eingezahlt wurden, zulässig ist. Diese Rechtsprechung etabliert eine signifikante Ausnahme von der grundsätzlichen Regelung, die einen Kapitalbezug aus Mitteln, die innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Ruhestand eingezahlt wurden, untersagt.

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