Sofern periodische Unterhaltsbeiträge (Alimente) für das minderjährig Kind geleistet werden, hat grundsätzlich der die Leistungen empfangende Elternteil Anspruch auf den Kinderabzug.
Diese Zuteilung gilt sowohl bei den Staats- und Gemeindesteuern als auch bei der direkten Bundessteuer.
Kinderabzug ohne Alimente
Wenn keine regelmäßigen Unterhaltszahlungen für Kinder geleistet werden, schauen sich die Behörden verschiedene Punkte an, um zu entscheiden, wer von den Eltern die Steuerabzüge für Kinder und Ausbildung bekommen soll:
Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht?
Wechseln sich die Eltern bei der Betreuung ab (alternierende Obhut)?
Wer kümmert sich hauptsächlich um das Kind?
Leben die getrennten Eltern noch zusammen?
Nach dem Gesetz (Artikel 298a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) können unverheiratete oder getrennt lebende Eltern beide das Sorgerecht haben. Das ist wichtig für die Entscheidung, wer den Kinderabzug bekommt.
Die Verteilung des Kinderabzugs für ein minderjähriges Kind, wenn keine Unterhaltszahlungen geleistet werden, hängt von diesen Faktoren ab.