Newly Divorced – Frisch geschieden

Frisch geschieden
Aufteilung der Altersvorsorge

Aufteilung der Altersvorsorge

Die die grundlegende Norm ist, dass die während des Bestandes der Ehe ansammelte Austrittsleistung paritätisch zwischen den Ehegatten aufgeteilt wird. Die Übertragung von Vermögenswerten der beruflichen Vorsorge zwischen den Eheparteien aufgrund dieser Teilung zieht keine steuerlichen Konsequenzen nach sich.

Des Weiteren werden die während der Ehe erzielten, der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) unterliegenden Einkünfte zusammengezählt und nach Einreichung des entsprechenden Antragsformulars post-divortium auf die individuellen AHV-Konten der Ehegatten hälftig aufgeteilt.

Im Bereich der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) besteht grundsätzlich ebenfalls die Möglichkeit der hälftigen Teilung der Vorsorgeguthaben zwischen den Ehegatten, es sei denn, es wurde im Ehevertrag eine Gütertrennung vereinbart, oder die Beiträge zur Säule 3a wurden aus Vermögenswerten geleistet, die bereits vor Eheschließung bestanden oder als Erbschaften während der Ehezeit erworben wurden. Die Ehegatten sind jedoch berechtigt, eine von der hälftigen Teilung abweichende Aufteilung der Vorsorgeguthaben zu vereinbaren oder diese auf freiwilliger Basis vorzunehmen.

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