Nach einer Trennung oder spätestens nach einer Scheidung werden die ehemaligen Ehepartner separat besteuert. Jeder muss sein eigenes Einkommen und Vermögen angeben und kann Steuerabzüge nutzen.
Wenn ein Elternteil die Obhut über ein minderjähriges Kind hat und es bei ihm wohnt, muss er auch das Einkommen und Vermögen des Kindes versteuern, es sei denn, das Kind hat eigenes Einkommen. Der Elternteil mit Obhut kann den Elterntarif und Kinderabzüge in Anspruch nehmen. Kindesunterhalt und eigener Unterhalt müssen versteuert werden, wobei der zahlende Elternteil den Unterhalt abziehen kann.
Die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt endet, wenn das Kind 18 Jahre alt wird.